Tagesordnung

Gemeinde Wustermark

DATUM ORT GREMIUM BEGINN
25.01.2022 Parkstraße 9 a, 14641 Wustermark OT Buchow-Karpzow Bürgerbegegnungsstätte Buchow-Karpzow Ortsbeirat Buchow-Karpzow 18:30
Dokumente zur Sitzung (Zip-Archiv) Download

1.Dokument Bekanntmachung Wustermark-1-7-25012022 Download
3.Dokument Niederschrift - öffentlicher Teil Download


TAGESORDNUNG

- öffentlicher Teil -
1.
Begrüßung und Eröffnung   
1.1
Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung   
1.2
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Anwesenheit sowie der Beschlussfähigkeit (§ 38 BbgKVerf)   
1.3
Feststellung der öffentlichen Tagesordnung   
2.
Bericht des Ortsvorstehers im öffentlichen Teil der Sitzung   
3.
Anfragen an den Bürgermeister im öffentlichen Teil der Sitzung gem. § 5 GeschO   
4.
Einwohnerfragestunde   
5.
2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wustermark
Änderung § 13 Seniorenbeirat und neu eingefügt § 13 a Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung - Behindertenbeirat -
hier: Beratung und Beschlussfassung  
1.Dokument Beschlussausfertigung Download
2.Dokument Beschlussvorlage 8/2022 (54-1) mit Änd. BSA vom 31.01.2022 Download
6.
Festlegung des Sanierungskonzeptes aller bereits ausgebauter kommunaler Straßen in der Gemeinde Wustermark
hier: Beratung und Beschlussfassung    
1.Dokument Beschlussausfertigung Download
2.Dokument Beschlussvorlage 10/2022 (56-1) Download
3.Dokument Anlage 1 Ranking der zu sanierenden Straßen mit vorhandenen Beschädigungen Download
4.Dokument Anlage 2 Straßensanierungskonzept Download
- nicht öffentlicher Teil -
7.
Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung   
8.
Feststellung der nicht öffentlichen Tagesordnung   
9.
Bericht des Ortsvorstehers im nicht öffentlichen Teil der Sitzung   
10.
Anfragen von Mitgliedern des Ortsbeirates im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gem. § 5 GeschO   


Mit freundlichen Grüßen


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Harald Schöne
Ortsvorsteher